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Mittwoch 12 Dezember 2018
Author: 
Jan Werthmüller

Swiss Wine Drone Network Day im WBZW

Am 27. November 2018 fand im Weinbauzentrum Wädenswil (WBZW) der 2. Swiss Wine Drone Network Day statt. Die Veranstaltung wurde mit einem Demonstrationsflug eröffnet. Die 43 anwesenden Personen mussten in zwei Gruppen aufgeteilt werden, da bei Flugvorführungen maximal 24 Leute beieinanderstehen dürfen. Im Laufe des Tages wurde diese Sicherheitsregel noch erläutert. Eingesetzt wurde die Drohne AGRAS MG 1 S, die als Weiterentwicklung über einen Umwelterkennungsradar verfügt und damit in der Praxis eine Fluggenauigkeit von 10 cm erreicht.

Nach einer kurzen Einführung eröffnete Dennis Pauschinger von der Uni Neuchâtel den Vorlesungsteil. Er ging anhand von Literaturquellen auf die Chancen und Herausforderungen von Drohneneinsätzen ein und ergänzte sein Referat durch Ergebnisse aus seinem NF-Projekt «Power and Space in the Drone Age».

Vorschriften und Bewilligungen

Darauf erklärte Markus Fahrner vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Zulassungsvorschriften für Drohnen im Rebbau. Drohnen gehören zur Kategorie der «Unbemannten Luftfahrzeuge» (ULF) und unterliegen den allgemeinen Bestimmungen. So muss jederzeit Blickkontakt zum Flugobjekt sichergestellt sein und Flugverbotszonen sind einzuhalten. Weitere Information findet man in der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien, SR 748.941.

Für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSM), Bioziden und Dünger mit Drohnen ist eine Bewilligung des BAZL notwendig. Das Verfahren ist von den Bundesämtern BAG, BLV, BLW, SECO und BAFU gemeinsam erarbeitet worden. Zusätzlich ist eine Bewilligung des Kantons und der Gemeinde erforderlich. Es gilt zudem die Vollzugshilfe «Ausbringen aus der Luft von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten und Düngern» des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Zusätzlich müssen die Anwender über eine Bewilligung für die PSM-Verwendung in der Landwirtschaft (VFB-LG) verfügen oder von Leuten mit Fachbewilligung angeleitet werden. Neu wird geprüft, ob die Applikation mit bestimmten Drohnentypen als Bodenanwendung gelten könnte. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Drohne und die Gerätekonfiguration für die PSM-Applikation durch Agroscope homologiert sind.

Technische Gesichtspunkte

Peter Fröhlich von Agricircle berichtete über die Infektionserkennung aus der Luft. Seine Vision ist, mit optischer Überwachung und abgestimmten Massnahmen soweit in die Kulturführung einzugreifen, dass schliesslich sogar das Weinprofil beeinflusst werden kann. Versuche im letzten Jahr zeigten, dass eine Infektionsdiagnose mit Multispektralaufnahmen technisch möglich ist. Probleme macht zurzeit noch die Datenaufarbeitung, die solange dauert, dass der Vorteil der Früherkennung wieder zunichtegemacht wird. Zurzeit wird ein System entwickelt, das eine Echtzeit-Datenverarbeitung und die Zustandsdiagnose direkt nach dem Erkundungsflug ermöglichen soll.

Pierre-Henri Dubuis von Agroscope zeigte seine neuen Resultate bei der Bestimmung der Abdrift, der Applikationsqualität und des Potenzials von Drohnen. Die Abdriftwerte bei Drohneneinsätzen sind mit der Bodenapplikation im Weinbau vergleichbar. Leider gilt das nicht für die Applikationsqualität, was sich auch bei den Krankheitsbonituren zeigt. Hier braucht es weitere Verbesserungen, um in einem starken Befallsjahr bestehen zu können.

Ueli Sager der, Geschäftsführer von Agrair, erklärte die Vorbereitungen zur Drohnenbehandlung einer Rebanlage. Als erstes ist eine Wegpunkt-Programmierung durch Abschreiten der Parzellengrenze nötig. Die eingelesenen Daten werden gespeichert und können für jede weitere Applikation auf der Parzelle benutzt werden. Auf weitere Punkte aus seinem Erfahrungsschatz hatte Sager schon bei der anfänglichen Flugvorführung hingewiesen.

Eine Degustation der beiden Multi-Piwi-Rebsorten Divona und Divico von Agroscope rundete die WBZW-Veranstaltung ab.

 

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